#1

rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 14.06.2010 16:27
von Kräuterhexe (gelöscht)
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Hallo,

ich bin noch ein wenig durcheinander:
beim Hundespaziergang habe ich einen schwerverletzten Radfahrer mit Kopfverletzungen gefunden, dem ich Erste Hilfe geleistet habe.
Er war zunächst nicht ansprechbar; als er wieder zu Bewusstsein kam, wollte er aber zunächst nicht mit dem inzwischen eingetroffenen Krankenwagen mitfahren, sondern mit seinem Fahrrad nachhause fahren.
Dass er über und über blutverschmiert war, eine klaffende Kopfwunde und andere Verletzungen hatte, hat er irgendwie garnicht richtig registriert.
Eigentlich wäre das wohl ein Fall für Arnica gewesen.
Hätte ich ihm Arnica C30 Globuli geben dürfen?


LG Jutta

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#2

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 14.06.2010 17:32
von AnnaZenz | 927 Beiträge | 927 Punkte

Als Ersthelfer darfst du fast alles. Beziehungsweise dich kann keiner Anzeigen. Da gibts nen extra Gesetzt für, sonst würde sich keiner trauen Ersthelfer zu machen/sein.
Abgesehen davon müsste dir auch ein Schaden nachgewiesen werden. Der tritt wohl kaum nach Arnica ein.
Beim Thema Arnica. Ich würde dir eine C200 empfehlen. Bei Arnica ist das ne kleine Ausnahme, aber die C200 hilft meist noch etwas besser.


- Was ist darf sein, was sein darf wandelt sich -

zuletzt bearbeitet 14.06.2010 17:33 | nach oben springen

#3

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 14.06.2010 18:17
von frisbee (gelöscht)
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Wenn Du kein Arzt oder HP bist, darfst Du keine Medikamente verordnen/verabreichen. Es gibt da zwar Grauzonen, allerdings wäre ich da sehr vorsichtig.
LG Marion


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#4

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 15.06.2010 22:06
von Old bear • Administrator | 650 Beiträge | 650 Punkte

Hallo Jutta,
in solchen Fällen darfst Du auch als Nicht-Ärztin bzw. -Heilpratikerin unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Notstands helfen - allerdings muß der Notfallpatient, sofern er denn bei Bewußtsein ist, einverstanden sein.
LG
Thomas


Thomas B., Tierheilpraktiker und Klassischer Homöopath
"Manchen Menschen verbietet ihre gute Erziehung, mit vollem Munde zu reden; aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun" (Oskar Wilde)
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#5

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 15.06.2010 22:34
von frisbee (gelöscht)
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Ehrlich? Medikamentengabe ohne evtl. wirklich Ahnung zu haben? Was ist, wenn ein Laie einem stark blutenden Pat. z.B. Arnika verabreicht und die Blutung stärker wird? Ist der Helfer dann haftbar zu machen?
LG Marion


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#6

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 10:14
von Old bear • Administrator | 650 Beiträge | 650 Punkte

Liebe Marion,
man sollte natürlich schon wissen, was man tut. Das ist aber bei der normalen ersten Hilfe, die man z.B. in Führerscheinkursen lernt, nicht anders. Für Pfusch kann man immer haftbar gemacht werden. Wenn man sich unsicher ist, also lieber Finger weg.
LG
Thomas


Thomas B., Tierheilpraktiker und Klassischer Homöopath
"Manchen Menschen verbietet ihre gute Erziehung, mit vollem Munde zu reden; aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun" (Oskar Wilde)
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#7

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 10:33
von frisbee (gelöscht)
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Danke Thomas. Das Problem ist ja leider, dass viele Leute der Meinung sind, sie haben Ahnung...... ;-)


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#8

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 10:42
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Aber wenn man einfach die Finger wegläßt, ist es vielleicht unterlassene Hilfeleistung. DAs ist schon ein heikles Thema, was man darf, was man soll und was man muß.


Memento te hominem esse.
Bedenke, daß Du ein Mensch bist.

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#9

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 10:57
von Kräuterhexe (gelöscht)
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Zitat von Old bear

man sollte natürlich schon wissen, was man tut. Das ist aber bei der normalen ersten Hilfe, die man z.B. in Führerscheinkursen lernt, nicht anders. Für Pfusch kann man immer haftbar gemacht werden. Wenn man sich unsicher ist, also lieber Finger weg.



... und aus diesem Grunde machen die Leute wohl lieber einen Umweg um Verletzte und gehen weiter, anstatt zu helfen.

Der Radfahrer lag da schon länger; das konnte man aus den Spuren deutlich sehen. Das Blut fing schon an dickzuwerden.
Aus der riesigen Platzwunde an der Stirn floss auch nichts frisches mehr raus. Die Haare waren allesamt blutverklebt.
Der Mann lag mit dem Gesicht im Dreck. Die Beine im Fahrradgestell verdreht. Auf dem Boden große Blutlachen.


LG Jutta

zuletzt bearbeitet 16.06.2010 10:59 | nach oben springen

#10

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 11:23
von ilse • Administratorin | 2.712 Beiträge | 11512 Punkte

KEIN HOMÖOPATHISCHES MITTEL zu geben, ist auf keinen Fall unterlassene Hilfeleistung, da wird dir kein Arzt einen Vorwurf machen ...

Aber das Problem wird sich sowieso nicht häufig stellen - oder hast du immer deine Hausapotheke dabei? Bei Unfällen kommt ja nicht nur Arnica in Frage.

Ich finde, du hast dich richtig verhalten - erste Hilfe leisten wie gelernt und die Rettung anrufen. Selbst wenn du bei der ersten Hilfe einen Fehler machst, z. B. falsche Lagerung, kann dir, als Laie, keiner einen Vorwurf machen. Du kannst als Laie ja nicht wissen, ob der Mensch z. B. eine Wirbelsäulenverletzung hat. Dass man sich selbst Vorwürfe macht, ist was anderes.

Es gab da mal einen Tatort, ein Toter wurde auf der Straße gefunden, es wurde Mord oder Unfallflucht vermutet. Dann stellte sich heraus, dass ein kleiner Junge den angefahrenden Mann gefunden hatte. Weil der Mann so schrecklich stöhnte, bettete der Kleine dessen Kopf in seinen Schoß, um ihn zu trösten. "Da machte es einen Knacks und der Mann war ganz ruhig."

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#11

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 11:46
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Ich kam mal vor Jahren mit meinem Kind auf den Spielplatz, da lag eine Frau reglos am Boden. Viele Mütter und Kinder waren auf dem Spielplatz und ich fragte, ob sie wissen, was mit der Frau ist. Die Mütter antworteten einhellig, ja, die hätte erst da gesessen und sei dann auf einmal umgekippt. Aber sie waren ganz ungerührt dabei und machten keine Anstalten, was zu unternehmen. Ich bin dann wieder heim mit meinem Kind und habe einen Krankenwagen gerufen, und weil die Frau u.a. ein blaues Auge hatte, auch gleich die Polizei. Die anwesenden Mütter wurden befragt und erzählten (mir dann auch), sie sei vorher von einem rasenden Typen verprügelt worden.
Ist schon komisch, wie jemand solche Szenen in nächster Nähe sogar noch zusammen mit seinem Kleinkind ansehen kann, ohne was zu tun. Man kann ja immer noch wenigstens Hilfe holen, wenn man (wie ich in der Situation) keine Ahnung hat, was man selber tun könnte.

Noch schräger mal ein Vorfall, als mein Kind einen Schwimmkurs machte als Kleinkind. Eine Mutter erzählte, ihr Kind sei in der letzten Stunde (in der wir gefehlt hatten) fast ertrunken. Und, nun haltet Euch fest: Sie hatte es reglos mit dem Gesicht im Wasser eine Weile treiben sehen, und, O-Ton: Dachte noch, huch, da treibt in Kind wie tot!, reagierte aber nicht, bis sie merkte, es war ja ihr eigenes!
Ist das nicht enfach unglaublich?

Ich kann nachvollziehen, was Du wohl empfunden hast, Kräuterhexe!


Memento te hominem esse.
Bedenke, daß Du ein Mensch bist.

zuletzt bearbeitet 16.06.2010 11:52 | nach oben springen

#12

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 13:34
von AnnaZenz | 927 Beiträge | 927 Punkte

Also Ersthelfer sind Strafrechtlich besonders geschützt. http://www.bg-qseh.de/Bibliothek/ersteHilfe-WEB.pdf, hier kann man einiges dazu lesen. Wenn du Heilpraktiker bist und dein Wissen anwerdest sollte das auch kein Problem geben, da medizinische Fachpersonen quasi noch mehr verpflichtet sind Erste HIlfe zu leisten. Falls sie diese verweigern können sie ihren Job verliehren, zumindest gilt das für Ärzte und Krankenschwestern. Wie ganz genau es sich bei Heilpraktikern verhält muss ich nochmal nachlesen (musste ich für die HP Prüfung lernen)
Bist du ein medizinischer Laie ist vorheriges Fragen vielleicht sinnvoll, so lange der Patient ansprechbar ist. Meine Mama (Krankenschwester) hat schon in bei einem Autounfall Arnica verabreicht, es hatte keinerlei Konsequenzen.


- Was ist darf sein, was sein darf wandelt sich -

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#13

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 15:40
von Cara (gelöscht)
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Zitat von Wolfi
Ist schon komisch, wie jemand solche Szenen in nächster Nähe sogar noch zusammen mit seinem Kleinkind ansehen kann, ohne was zu tun. Man kann ja immer noch wenigstens Hilfe holen, wenn man (wie ich in der Situation) keine Ahnung hat, was man selber tun könnte.
Noch schräger mal ein Vorfall, als mein Kind einen Schwimmkurs machte als Kleinkind. Eine Mutter erzählte, ihr Kind sei in der letzten Stunde (in der wir gefehlt hatten) fast ertrunken. Und, nun haltet Euch fest: Sie hatte es reglos mit dem Gesicht im Wasser eine Weile treiben sehen, und, O-Ton: Dachte noch, huch, da treibt in Kind wie tot!, reagierte aber nicht, bis sie merkte, es war ja ihr eigenes!
Ist das nicht enfach unglaublich?



"Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte" - ob dieser verrohenden Gesellschaft.

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#14

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 16.06.2010 16:06
von frisbee (gelöscht)
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Vor ein paar Jahren fuhr ich durch einen Ort. Am Ortsausgang sah ich aus den Augenwinkeln, wie eine ältere Dame einen Hang zur Strasse hin hinaufkrabbelte, mit Blümchen in der Hand. Ich wunderte mich noch und fragte mich, was die Oma da herumkraxelt. Ich fuhr weiter. Als ich dann in den Rückspiegel sah, lag sie halb auf der Strasse, die Arme hilfesuchend nach oben gestreckt. Die Autos machten wenigsten noch einen Schlenker, um dann achtlos weiterzufahren. Ich hielt an, wendete und eilte zu der Frau. Sie hatte eine Herzattacke, war verwirrt/dement und aus dem hiesigen Altenheim entwischt. Erst als ich bei ihr war, hielten auch andere Autofahrer. Wer weiss, wieviele noch an ihr vorbeigefahren wären......

Was die Lagerung von Pat. angeht, dafür gibt es ganz klare Richtlinien: Vitalfunktionen gehen immer vor Querschnitt. D.h., ist ein Pat. bewusstlos, aber atmet noch, ist immer die stabile Seitenlage anzubringen, egal ob eine WS-Verletzung zu vermuten ist. Wenn der sich z.B. erbricht und erstickt, ist eine WS-Verletzung eher zweitrangig...
LG Marion


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#15

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 07.07.2010 10:26
von Kräuterhexe (gelöscht)
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Danke Euch für Eure Antworten!

Ich hoffe, der Radfahrer hat überlebt und erholt sich gut von den Unfallfolgen.

An Notfallarzneien habe ich Arnica C30, Aconitum C30 und Apis C30 immer dabei.
Ich werde jetzt aber Arnica C200 und Aconitum C200 (auch auf Anraten meiner Tierhomöo) bestellen.

Vor 2 Wochen sprach mich eine Nachbarin von ihrem Balkon runter an und hielt ihren Arm über die Brüstung:
sie sei eben von der Leiter gefallen und ob ich ihr sagen könnte, ob der Arm gebrochen sei?
Sie fühlte sich nicht in der Lage, ihre Wohnung zu verlassen und runterzukommen. Sie wäre eben erst wieder wach geworden und ihr wäre schwindelig.
Also bin ich zu ihr hoch. Da ich den Eindruck hatte, dass der Arm gebrochen war, schlug ich vor einen Krankenwagen zu rufen, weil ja wenigstens geröntgt werde musste.
Dies lehnte die Nachbarin zunächst ab - sie hätte ja schon Sportsalbe darufgeschmiert. (Warum treffe ich immer auf Verletzte, die nicht ins Krankenhaus wollen?)
Ich habe ihr dann Arnicaglobuli angeboten gegen den Schock und ihr geraten, die Fingerringe abzunehmen.
Kurz drauf stimmte sie zu, dass ich sie zum Röntgen in Krankenhaus fahre und sie fühlte auch sich in der Lage, die Treppe runterzulaufen.
Ich habe dann noch ihren Mann angerufen und ihm gesagt, in welchem Krankenhaus, er seine Frau abholen kann.
Die Röntgenuntersuchung zeigte eine komplizierte Fraktur des rechten Handgelenks. Am folgenden Tag wurde operiert, eine Titanplatte und mehrere Stifte eingesetzt.
.....
nach dem Krankenhausaufenthalt bat mich die Nachbarin erneut um "Kügelchen".
Die hätten ihr so gut getan und auch der Unfallarzt hätte gemeint, es wäre so gut gewesen mit den Kügelchen ....
Die Schmerzmittel vom Arzt helfen nicht.
Nach einmal Symphytum C30 vergingen die Schmerzen schnell und es breitete sich "ein angenehm warmes, weiches Gefühl" im Handgelenk aus.
Aber jetzt sind die Schmerzen wieder da.

Wie finde ich jetzt dringend eine/n GUTE/N Homöopath/in (wenn geht auf Kassenkarte) für meine Nachbarin (Raum 47xxx)?


LG Jutta

zuletzt bearbeitet 07.07.2010 10:31 | nach oben springen

#16

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 07.07.2010 11:32
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Versuch es mal hier, dort sind die Ärzte auch mit sog. "Kassenpraxis-Sonderverträgen" genannt, bzw. überhaupt ob Kassen- oder Privatpraxis. Das scheint zu bedeuten, daß sie jedenfalls Akutbehandlungen abrechnen können.
http://www.welt-der-homoeopathie.de/


Memento te hominem esse.
Bedenke, daß Du ein Mensch bist.

zuletzt bearbeitet 07.07.2010 11:36 | nach oben springen

#17

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 07.07.2010 11:37
von ilse • Administratorin | 2.712 Beiträge | 11512 Punkte

Mir fällt nur Gabriele Strelau in Düsseldorf ein. Kannst du googeln.

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#18

RE: rechtliche Frage

in Allgemeines zur Homöopathie 07.07.2010 11:51
von Kräuterhexe (gelöscht)
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Danke Euch vielmals!

Ich habe jetzt drei Adressen aufgeschrieben und werde sie meiner Nachbarin nachher geben.
Sie ist gerade zur Nachuntersuchung beim Chirurgen.


LG Jutta

zuletzt bearbeitet 07.07.2010 11:52 | nach oben springen



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