Wow! Wenn ich nicht schon ziemlich komplett ausgestattet wäre ... würde ich glatt zugreifen.
Re: Mindesthaltbarkeitsdatum: das verlangt der Gesetzgeber, weil es halt so Sitte ist. Bei den homöopathischen Mitteln spielt es keine Rolle - es sei denn, die lieben Kleinen oder ein Bösewicht hätten z. B. mit fettigen Fingerchen, Schuhcreme, Nagellack etc. dran gespielt oder Wasser drauf gekippt oder ...
Es wurden schon Tests mit uralten Homöopathika gemacht: wenn die Fläschchen gut verschlossen aufbewahrt wurden, waren sie praktisch uneingeschränkt haltbar.
LG ilse