Geschrieben am 09.01.2006 02:22 von Old Bear
Die Bedeutung von klinischen Diagnosen und Laborbefunden für die Homöopathie
Es gibt ja öfter mal etwas Verwirrung bzw. Kontroversen über die Bedeutung schulmedizinisch-klinischer Diagnosen und Laborbefunden bzw. anderen speziellen Diagnostiken für die Homöopathie.
Hier dazu zwei Zitate von Vithoulkas aus "Die Wissenschaftliche Homöopathie":
"...Um die gesundheitliche Situation eines Patienten zu einem gegebenen Zeitpunkt angemessen zu erfassen, sind hinreichende Kenntnisse über Anatomie, Physiologie, Diagnostik, Laborarbeit , die zahlreichen herkömmlichen Krankheitsbezeichnungen sowie die üblichen Behandlungsmethoden dieser traditionellen Krankheitskategorien erforderlich. Zwar sind die Begriffe, mit denen die traditionelle Medizin Krankheiten bezeichnet, niemals Grundlage zur Wahl eines homöopathischen Mittels, doch ist der genaue pathophysiologische Zustand eines Patienten für eine akkurate Prognose in jedem Fall durchaus von Bedeutung..."(S. 149)
"...Gewöhnlich beginnt man das Gespräch, indem man den Patienten erst einmal all seine augenblicklichen Probleme erzählen läßt. Meist fängt er dann an, in allgemeinen Begriffen über seine körperlichen Symptome zu berichten und sich auf Dinge zu konzentrieren, die in erster Linie für den Allopathen von Interesse sind: Laboruntersuchungen, Diagnosen anderer Ärzte usw. Man läßt ihn in Ruhe ausreden, bis ihm für den Augenblick nichts mehr einfällt.
Die allopathische Information ist auch für den Homöopathen wichtig - nicht weil sie ihm hilft, das passende Mittel zu finden, sondern weil sich danach beurteilen läßt, wie schwerwiegend das derzeitige Leiden des Patienten ist und welche Prognose für die Zukunft gestellt werden kann. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, allopathische Unterlagen und Laborberichte durchzugehen. Ist der pathologische Zustand dann immer noch unklar, sollten vielleicht weitere Labor- und Röntgenuntersuchungen stattfinden oder gar die Diagnose eines Spezialisten hinzugezogen werden. ..." (S. 185)
Ich denke, das ist absolut klar und eindeutig.
Es ist keine unzulässige Konzession an die Schulmedizin, den Patienten bei Unklarheiten zum schulmedizinischen Spezialisten zu überweisen.
Liebe Grüße,
Thomas