#1

Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 26.06.2012 10:41
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Mein Sohn hat seit etwa einem Jahr einen neuen Homöopathen, es gab bisher drei Termine und zwei oder sogar drei Telefonberatungen mit Verordnungen. Eine davon war eine Weisheitszahngeschichte, er hatte Beschwerden, die Verordnung war auch treffend, sie verschwanden daraufhin. Weil sie aber immer wieder mal erneut auftauchten, hat sich mein Sohn zum Ziehen der Weisheitszähne entschlossen, was vor etwa einer Woche gemacht wurde. Es wurden erstmal beide linke gezogen, als nach einigen Stunden die Zungenspitze immer noch taub war, erfolgte der erste Anruf beim Hom. Er sagte, die Taubheit sollte nach 24 Std. vorüber sein, sonst würde er es behandeln, aber noch könnte es auch Medikamentenwirkung sein. Als es nach einer Woche immer noch nicht weg war, zweiter Anruf. Es erfolgte aber keine Verordnung, sondern der Hom. sagte, er müsse ihn "sehen", "sich das ansehen", und wollte unbedingt einen Termin vereinbaren.
Wir sind alle überrascht, hatten wir nicht erwartet, daß man akute, konkret zu schildernde Symptome, deren Ursache bekannt ist (Hom. sagte, das sei eine Nervenirritation, bzw. - verletzung), nicht in telefonischer Absprache behandeln kann. Außerdem, was gibt's denn da überhaupt zu sehen, man kann das doch so gar nicht sehen. Mein Sohn ist sauer, und will nicht hingehen, weil er es für unnötig hält (nicht die Behandlung an sich), und nicht noch einen Praktikumstag verlieren möchte, das er gerade macht. Er sagt, ich solle meine H. mal fragen. Die kennt ihn zwar auch, aber ich zögere schon, vielleicht hat es ja doch einen Sinn, das "ansehen" zu lassen (da glaube ich allerdings nicht wirklich dran). Mein Mann sagt übrigens, der H. wolle nur abzocken. :-)) Könnte natürlich sein, ein Termin kostet bei ihm knapp 170 Euro, eine telefonische Auskunft um die 30.
Welchen Sinn könnte es denn geben, daß man diese Sache nicht telefonisch besprechen kann? Mein Sohn findet das Verhalten so unkooperativ, daß er sogar überlegt zu wechseln, obwohl die Mittel bisher gepaßt haben, er also mit der Behandlung selbst bisher zufrieden war.
Wo sind denn die Grenzen einer telefonischen Mittelverordnung? Das kann doch eigentlich bei einer so akuten, konkreten Sache nicht schon der Fall sein.


Nihil fit sine causa - Nichts geschieht ohne Grund

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#2

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 26.06.2012 15:11
von Cara (gelöscht)
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Warum fragst du den Homöopathen nicht selber?

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#3

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 26.06.2012 16:12
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Ich bin ja nicht der Patient. Meine H. hätte ich allerdings sofort gefragt, warum ich einen Termin haben muß, wenn ich das nicht nachvollziehen könnte.

Welche Gründe kann es denn geben, daß bei einer akuten, nicht gefährlichen (so sagte der H.) Sache, die gut beschrieben werden kann, sowieso nicht "gesehen" werden kann, deren Ursache bekannt ist, nicht telefonisch verordnet werden kann? Kann ja sein, daß es Gründe geben kann, die ich nicht kenne.


Nihil fit sine causa - Nichts geschieht ohne Grund

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#4

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 26.06.2012 17:21
von AnnaZenz | 927 Beiträge | 927 Punkte

Ich bestelle Patienten wegen solchen Sachen auch zu mir in die Praxis.
Es gibt immer was zu sehen, Hautfarbe, Schwellungen, Farbe von Zunge und Zahnfleisch, Zuckungen, Ticks...
Viele Dinge die ein Patient nicht bemerkt und auch nicht beschreiben kann. Der geschulte Blick einen guten Homöopathen sieht einfach mehr als der Patient im Spiegel, der diesen Anblick gewohnt ist. Zumal es kein Spass ist, wenn nach einer Narkose etwas übrig bleibt, das kann auch in die ganze Konstitution eingegriffen haben und nach einer Woche ist es nicht mehr akut.

Kostet jeder Besuch 170 euro? das finde ich hingegen schon etwas teuer. ich rechne solche Sachen nach Zeit ab und nicht pauschal.


- Was ist darf sein, was sein darf wandelt sich -

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#5

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 26.06.2012 21:59
von Cara (gelöscht)
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Zitat von Wolfi im Beitrag #3
Ich bin ja nicht der Patient.


So. Und dennoch hängst du dich da rein? Dein Sohn, wenn er auf eigene Faust die Behandlung unterbrechen und ohne Absprache mit dem Behandler sein Ding draus machen kann, ist ja wohl erwachsen genug, a) mit den Konsequenzen umzugehen und b) die Sache selber mit dem Behandler zu regeln.


zuletzt bearbeitet 26.06.2012 22:01 | nach oben springen

#6

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 26.06.2012 22:39
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Hm, ja, Deine Argumente kann ich nachvollziehen. Die Medikamente (Betäubungsspritze, Schmerzmittel) haben ja natürlich auch evlt. in die Konstitution eingegriffen (wie Du es formulierst). Und daß eine Woche vergangen ist, nun ja, mein Sohn ist volljährig, ich habe schon auf ihn eingeredet, daß die Kosten egal sind (sind sie natürlich nicht, aber er ist uns halt jeden Euro wert, verstehst schon), falls das seine Bedenken wären, und es doch besser wäre, da hom. was zu machen, aber er wollte und wollte erst nicht anrufen. Der Zahnarzt hatte später dann gesagt, das vergeht wieder nach einer Weile, damit hat er dann argumentiert, er sagt, er sieht nicht ein, warum er deshalb jetzt da 'rausfahren muß, und das nicht telefonisch machen kann, daher sollte ich jetzt meine H. anrufen, die aber allerdings die Mittelverläufe der letzten Mittel ja nicht kennt, das war auch meine Überlegung (siehe oben Dein Einwand mit der Konstitution).
Es geht auch um die Anfahrt, der Tag ist dann halt schon gelaufen. Er nimmt es aber auch bislang nicht so ernst. Bei seinem Praktikum hat übrigens auch gleich einer erzählt, sowas habe er auch, schon lange, die Lippe ein Stück weit taub vom Weisheitszahnziehen. Scheint wohl häufiger vorzukommen? Aber meinen Sohn hat das nicht beeindruckt, weil "der Zahnarzt hat ja gesagt", "meine H. kann ja auch" usw.

Es nützt nun übrigens nichts, mir zu sagen, er müsse das selber wissen, wenn er doch erwachsen ist, ich werde trotzdem bei sowas d'ranbleiben, so gut ich kann. Ist ja auch nicht so, daß er das nicht behandelt haben möchte.

Zu den Kosten, ja, bisher kosteten alle Termine 170 Euro, vielleicht schreibe ich da mal extra was dazu, sonst sprengt das hier den Rahmen.

Eben gerade kam mein Sohn vorbei, und wir haben das nochmal besprochen. Ich habe ihm Deine Argumentation vorgelesen, Anna, und auch nochmal was dazu gesagt. Er hat es dann überdacht und sich jetzt doch zum Handeln durchgerungen, daß eine Zahnextraktion ein ziemlicher Eingriff in den Organismus ist, hat er so nicht gesehen z.B., ist doch nur ein Zahn nach dem Motto. Nun wird er morgen früh den Hom. nochmal anrufen, da hat dieser Telefonsprechstunde (6.30h *gähn*), und entweder läßt es sich dann doch telefonisch regeln, oder er macht für Freitag einen Termin und geht auch hin. Auch wenn, wie Du sagst, es nach einer Woche nicht mehr als akut betrachtet werden kann, und man dann ja auch aus dem Grund mehr die Gesamtheit betrachten muß, (stimmt doch, oder?) ist das wohl wirklich die bessere Lösung.

Anna, Du bekommst noch einen Beratungsvertrag von mir, wenn das so weitergeht. :-)

P.S.:
Hallo Cara,
ich habe gewußt, daß dieser Einwand kommen kann. Höre ich nicht zum ersten Mal. Ist auch okay, wenn man das anders sieht, nutzt bei mir allerdings in dem Fall nichts, das werde ich nicht ändern. Ja, er ist erwachsen und selbstständig, aber ihn ins Messer laufen lassen, nur weil er etwas nicht weiß z.B., das macht er mit mir ja auch nicht, sondern updated auch mal Antivirenprogramme an meinem PC usw., und sagt nicht, "sie muß es allein lernen oder auch nicht, soll sie sich doch einen wasweißich Schaden ruhig einhandeln, selber schuld". Bei uns ist das eben so, jeder kümmert sich, meist in gewissen Bereichen, um die Belange des anderen auch mit. Etwas anderes ist es nur, wenn einer sagt, da will ich keine Einmischung, da kann man dann nur noch eben seine Argumente loswerden und muß dann Ruhe geben. Kommt aber selten vor bei uns, ich müßte überlegen, wann das zum letzten Mal war. Das muß halt jede Familie, auch Freunde untereinander, selber regeln, wie sie das haben möchten, oder ertragen können. Für manch einen ist ein Schaden vielleicht wirklich leichter zu ertragen als ein Kümmern, wenn es nämlich als Einmischung empfunden wird (und manchmal ist es das ja auch, und nicht kümmern). Ich habe auch Freunde, die schon bei einer anderen Meinung in die Luft gehen, als wolle man sie bevormunden. Ich finde das schade, weil man sich damit vergibt, Dinge aus weiteren Blickwinkeln zu betrachten, Erkenntnisse hinzuzugewinnen, die vielleicht zu einer anderen Beurteilung führen.


Nihil fit sine causa - Nichts geschieht ohne Grund

zuletzt bearbeitet 27.06.2012 11:24 | nach oben springen

#7

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 27.06.2012 11:29
von AnnaZenz | 927 Beiträge | 927 Punkte

Taubheiten nach Zahnbehandlungen kommen vor, nicht ganz sooo selten wie man denkt. Oft gehen die Probleme nach einigen Monaten von selber wieder weg, jedoch nicht immer.
Das Zahnfleisch ist voll mit nerven und ein Zahnarzt kann einfach nicht so genau zwischen die Nerven stechen, dass ist einfach nicht machbar. Wenn man direkt einen Nerven erwischt kann es zu Problemen kommen. Es geht auch ins Umgekehrte, dass manche Menschen danach extrem Schmerzempfindlich sind.

Beratungsvertrag: Spenden sind gern gesehen, ich brauch noch ne Villa, ein Pool, ein neues Auto ...
:) :) :) :)


- Was ist darf sein, was sein darf wandelt sich -

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#8

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 27.06.2012 13:24
von Wolfi | 756 Beiträge | 1255 Punkte

Zitat von AnnaZenz im Beitrag #7

Beratungsvertrag: Spenden sind gern gesehen, ich brauch noch ne Villa, ein Pool, ein neues Auto ...
:) :) :) :)


kein Ding. ;-)


Nihil fit sine causa - Nichts geschieht ohne Grund

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#9

RE: Grenzen der telefonischen Mittelverordnung

in Allgemeines zur Homöopathie 28.06.2012 19:31
von AnnaZenz | 927 Beiträge | 927 Punkte

JUHU :)


- Was ist darf sein, was sein darf wandelt sich -

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